Geltungsbereich
Das MuSchG gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen sowie auch für in Heimarbeit Beschäftigte.
Beginn der Schwangerschaft
Die werdende Mutter soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung sobald als möglich mitteilen.
Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber muss jede Tätigkeit, welche die werdende Mutter gefährden kann, beurteilen und ggf. erforderliche Maßnamen treffen.